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BESCHRÄNKTE GARANTIE UND LIZENZVEREINBARUNG FÜR LEXMARK SOFTWARE UND ADDITIONAL LICENSE TERMS FÜR SUN MICROSYSTEMS, INC. SOFTWARE

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE SCHALTFLÄCHE "Zustimmen" ODER "Ich stimme zu" AUF DIESER SEITE AUSWÄHLEN:

I. BESCHRÄNKTE GARANTIE UND LIZENZVEREINBARUNG FÜR LEXMARK SOFTWARE Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Softwarelizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine besondere abweichende schriftliche Softwarelizenzvereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark oder seinen Zulieferern besteht, die das Lexmark-Produkt oder das Softwareprogramm erfasst, regelt ausschließlich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt. Davon ausgenommen sind sämtliche Software-Programme im Besitz von Sun Microsystems, Inc., die den Additional License Terms für Sun Microsystems, Inc. Software wie unten erläutert unterliegen.

1. AUSSCHLUSS UND EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIEN. SOFERN NICHT IN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG ANDERS AUFGEFÜHRT UND IM VOM GÜLTIGEN GESETZ ZUGELASSENEN RAHMEN STELLEN LEXMARK UND SEINE HÄNDLER DAS SOFTWAREPROGRAMM IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE MANGELGEWÄHR UND AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AUF VIRENFREIHEIT (IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPROGRAMM). LEXMARK KANN IM GESETZLICHEN RAHMEN KEINE KOMPONENTE DER IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUSSCHLIESSEN. DAHER BESCHRÄNKT LEXMARK DIE DAUER DERARTIGER GARANTIEN AUF DEN 90-TÄGIGEN ZEITRAUM DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR SOFTWARE.

Diese Vereinbarung muss in Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Vorschriften gelesen werden, da diese sich von Zeit zu Zeit ändern können. Diese rechtlichen Vorschriften implizieren Garantien oder Bedingungen oder bürden Lexmark Verpflichtungen auf, die nicht ausgeschlossen oder geändert werden können. Falls derartige Vorschriften gelten, beschränkt Lexmark hiermit soweit möglich jegliche Haftung für Verstöße gegen diese Vorschriften auf eine der folgenden Optionen: Bereitstellen von Ersatz des Softwareprogramms oder Erstattung des für das Softwareprogramm bezahlten Preises.

Das Softwareprogramm enthält möglicherweise Internetlinks zu anderen Softwareanwendungen und/oder Internetwebseiten, die von Drittanbietern gehostet und betrieben werden, die nicht in Verbindung zu Lexmark stehen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Lexmark nicht verantwortlich ist für die Art des Hostings, der Leistung, des Betriebs, der Wartung oder des Inhalts von derartigen Softwareanwendungen und/oder Internetwebseiten.

2. ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. JEGLICHE HAFTBARKEIT VON LEXMARK UNTER DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS HÖCHSTENS AUF DEN FÜR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FÜNF US-DOLLAR (ODER DER ENTSPRECHENDE WERT IN EINER LANDESWÄHRUNG) BESCHRÄNKT. IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN LEXMARK IM FALLE EINER STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG BESCHRÄNKT SICH DARAUF, DASS SIE EINEN DIESER BETRÄGE ZURÜCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES BETRAGS WIRD LEXMARK VON JEGLICHER WEITEREN VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN UND ENTLASTET.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND LEXMARK, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFER HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER JEGLICHE VERLUSTE VON, UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN, ANSPRÜCHE DRITTER ODER SCHÄDEN AN TATSÄCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDER DATENSCHUTZ BEDINGT DURCH DIE ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN ANDERWEITIGER VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG), UNGEACHTET DER ART DER FORDERUNG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS LEXMARK, SEINEN HÄNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFERN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRÜCHEN DRITTER BERUHEN, MIT AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMÄSSIG FESTGELEGT IST. DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

3. GESETZE DER US-AMERIKANISCHEN BUNDESSTAATEN. Mit dieser beschränkten Garantie für Software werden Ihnen spezifische gesetzliche Rechte eingeräumt. Je nach Land verfügen Sie u.U. über weitere Rechte. In einigen Ländern sind die Zeitbeschränkungen für die konkludente Gewährleistung oder der Ausschluss bzw. die Beschränkung von zufälligen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig. Daher treffen die oben ausgeführten Beschränkungen ggf. nicht für Sie zu.

4. LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung einhalten:

a. Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen des Softwareprogramms. Sie dürfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie stimmen zu, das Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszuführen, die das Erscheinungsbild von Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, außer Kraft setzt, ändert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.

b. Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.

4. LICENSE GRANT. Lexmark grants you the following rights provided you comply with all terms and conditions of this Software License Agreement:

a. Use. You may Use one (1) copy of the Software Program. The term "Use" means storing, loading, installing, executing, or displaying the Software Program. You may not separate the components of the Software Program for use on more than one computer. You agree that you will not Use the Software Program, in whole or in part, in any manner that has the effect of overriding, modifying, eliminating, obscuring, altering or de-emphasizing the visual appearance of any trademark, trade name, trade dress or intellectual property notice that appears on any computer display screens normally generated by, or as a result of, the Software Program.

b. Copying. You may make one (1) copy of the Software Program solely for purposes of backup, archiving, or installation, provided the copy contains all of the original Software Program's proprietary notices. You may not copy the Software Program to any public or distributed network. c. Reservation of Rights. The Software Program, including all fonts, is copyrighted and owned by Lexmark International, Inc. and/or its suppliers. Lexmark reserves all rights not expressly granted to you in this Software License Agreement.

c. Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewährten Rechte vor. d. Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, das unter öffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.

5. ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das Softwareprogramm lediglich im in dieser Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen.

6. AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.

7. KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen bzw. andere dabei unterstützen oder es ihnen erleichtern, außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.

8. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.

9. LEXMARK LÖSUNG FÜR DRUCKERINVENTAR UND AUFTRAGSSTATISTIK (LPIJS, Lexmark Printer Inventory and Job Statistics) LPIJS bietet die Möglichkeit, in einem bestimmten Umfang Druckerinventar zu verwalten und Auftragsstatistiken zu erheben. Lexmark übernimmt keine Gewährleistung für die Genauigkeit der von LPIJS erzeugten Ergebnisse. Folglich sollte LPIJS nicht zu Buchhaltungs- und Abrechnungszwecken bzw. im Rahmen verwalteter Druckdienste eingesetzt werden. Sofern gesetzlich zulässig, lehnt Lexmark jegliche Haftung für Kosten oder Schäden ab, die sich aus der Verwendung von oder in Zusammenhang mit LPIJS ergeben. Darüber hinaus ist es untersagt, Dritten die LPIJS-Funktion als Teil einer Dienstleistung oder als Druckservice anzubieten.

10. LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie dürfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien des Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen in jeglicher Form zu zerstören.

11. STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.

12. HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss von beiden Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht anders geregelt ist.

13. GELTENDES RECHT. Diese Softwarelizenzvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Es darf keine Auswahlmöglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben. Das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) besitzt keine Gültigkeit.

14. REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN - BESCHRÄNKTE RECHTE. Das Softwareprogramm wurde vollständig mit privaten Mitteln entwickelt. Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des Softwareprogramms sind in dieser Softwarelizenzvereinbarung festgelegt und werden durch DFARS 252.227-7014 sowie ähnliche FAR Bestimmungen (oder entsprechende behördliche Anordnungen oder Vertragsklauseln) eingeschränkt.

15. EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Lexmark, zugehörige Tochterunternehmen und Bevollmächtigte Daten sammeln und verwenden dürfen, die Sie in Zusammenhang mit der Registrierung, Dienstleistungen und Aktualisierungen in Verbindung mit dem Softwareprogramm bereitstellen. Lexmark erklärt, diese Daten in keiner Form zu verwenden, in der Sie persönlich identifiziert werden können, außer es ist zum Bereitstellen derartiger Dienstleistungen erforderlich.

16. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, übertragen bzw. direkt oder indirekt erneut exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen.

17. ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG. Sie und Lexmark einigen sich auf das Treffen dieser Softwarelizenzvereinbarung auf elektronischem Weg. Dies bedeutet, wenn Sie auf die Schaltfläche "Zustimmen" oder "Ich stimme zu" auf dieser Seite klicken, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung und dass Sie dies mit der Absicht tun, einen Vertrag mit Lexmark zu "unterzeichnen".

18. FÄHIGKEIT UND BEFUGNIS ZUM SCHLIESSEN EINES VERTRAGS. Sie erklären für den Fall, dass Sie dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen, dass Sie volljährig sind und ggf. von Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber ordnungsgemäß befugt sind, diesen Vertrag einzugehen.

19. GESAMTE VEREINBARUNG. Diese Softwarelizenzvereinbarung (einschließlich sämtlicher Anhänge und Ergänzungen zu dieser Softwarelizenzvereinbarung, die im Softwareprogramm enthalten ist) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark bezüglich des Softwareprogramms dar. Falls es in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen ist, ersetzen diese Bestimmungen und Bedingungen alle vorher oder gleichzeitig geschlossenen mündlichen oder schriftlichen Abmachungen, Vorschläge und Darstellungen im Hinblick auf das Softwareprogramm oder andere von dieser Softwarelizenzvereinbarung abgedeckte Themen (außer (a) in Bezug auf Software, die Eigentum von Sun Microsystems, Inc. ist und den Additional License Terms für Sun Microsystems, Inc. Software wie unten erläutert unterliegt, und (b) wenn diese irrelevanten Bestimmungen den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht und auch keiner anderen schriftlichen Vereinbarung, die von Ihnen und Lexmark in Bezug auf die Verwendung des Softwareprogramms getroffen wurde, widersprechen). Die Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung gelten, falls Richtlinien oder Kundenservice-Programme von Lexmark den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung widersprechen.

II. ADDITIONAL LICENSE TERMS FOR SUN MICROSYSTEMS, INC. SOFTWARE

In addition to the foregoing, with respect to any Sun Microsystems, Inc. software ("Sun Software") licensed hereunder, the following terms apply:

1. LICENSE RESTRICTIONS. The Sun Software is licensed to Licensee only under the terms of this Agreement, and Sun reserves all rights not expressly granted to Licensee. Licensee may not use, copy, modify, or transfer the Sun Software, or any copy thereof, except as expressly provided for in this Agreement or by applicable law. Except as otherwise provided by law for purposes of decompilation of the Sun Software solely for inter-operability, error correction or security testing, Licensee may not reverse engineer, disassemble, decompile, or translate the Sun Software, or otherwise attempt to derive the source code of the Sun Software. Licensee may not rent, lease, loan, or sell the Sun Software, or any part of the Software. No right, title, or interest in or to any trademarks, service marks, or trade names of Sun or Sun's licensors is granted hereunder.

2. AIRCRAFT PRODUCT AND NUCLEAR APPLICATIONS RESTRICTION. Sun Software is not designed or intended for use in on-line control of aircraft, air traffic, aircraft navigation or aircraft communications; or in the design, construction, operation or maintenance of any nuclear facility. Sun disclaims any express or implied warranty of fitness for such uses. Licensee warrants that it will not use or redistribute the Sun Software for such purposes.

3. NO WARRANTY. To the full extent permitted by law, the Sun Software is provided to licensee "AS IS". All express or implied conditions, representations, and warranties, including any implied warranty of merchantability, satisfactory quality, fitness for a particular purpose, or non-infringement, are disclaimed, except to the extent that such disclaimers are held to be legally invalid.

4. LIMITATION OF DAMAGES. To the extent not prohibited by applicable law, Sun's aggregate liability to Licensee or to any third party for claims relating to this agreement, whether for breach or in tort, will be limited to the fees paid by Licensee for Sun Software which is the subject matter of the claims. To the full extent permitted by applicable law, in no event will Sun be liable for any indirect, punitive, special, incidental or consequential damage in connection with or arising out of this Agreement (including loss of business, revenue, profits, use, data or other economic advantage), however it arises, whether for breach or in tort (including, without limitation, negligence), even if Sun has been previously advised of the possibility of such damage. Liability for damages will be limited and excluded, even if any exclusive remedy provided for in this Agreement fails of its essential purpose.

5. GOVERNMENT USER RIGHTS IN DATA: If procured by, or provided to, the U.S. Government, use, duplication, or disclosure of technical data is subject to restrictions as set forth in DFARS 252.227-7013(c) (1) (ii), FAR 52.227-14(g)(2), Rights in Data-General (June 1987); and for computer software and computer software documentation, FAR 52-227-19, Commercial Computer Software-Restricted Rights (June 1987). However, if under DOD, use, duplication, or disclosure of technical data is subject to DFARS 252.227-7015(b), Technical Data-Commercial Items (June 1995); and for computer software and computer software documentation, as specified in the license under which the computer software was procured pursuant to DFARS 227.7202-3(a). Licensee shall not provide Sun Software nor technical data to any third party, including the U.S. Government, unless such third party accepts the same restrictions. Licensee is responsible for ensuring that proper notice is given to all such third parties and that the Sun Software and technical data are properly marked.

6. EXPORT LAW. Licensee acknowledges and agrees that the Sun Software and/or technology is subject to the U.S. Export Administration Laws and Regulations. Diversion of such Sun Software and/or technology contrary to U.S. law is prohibited. Licensee agrees that none of the Sun Software and/or technology, nor any direct product therefrom, is being or will be acquired for, shipped, transferred, or reexported, directly or indirectly, to proscribed or embargoed countries or their nationals, nor be used for nuclear activities, chemical biological weapons, or missile projects unless authorized by the U.S. Government. Proscribed countries are set forth in the U.S. Export Administration Regulations. Countries subject to U.S. embargo are: Cuba, Iran, Iraq, Libya, North Korea, Syria, and the Sudan. This list is subject to change without further notice from Sun, and Licensee must comply with the list as it exists in fact. Licensee certifies that it is not on the U.S. Department of Commerce's Denied Persons List or affiliated lists or on the U.S. Department of Treasury's Specially Designated Nationals List. Licensee agrees to comply strictly with all U.S. export laws and assumes sole responsibility for obtaining licenses to export or re-export as may be required. Licensee is responsible for complying with any applicable local laws and regulations, including but not limited to, the export and import laws and regulations of other countries.

7. TRADEMARKS AND LOGOS. This Agreement does not authorize Licensee to use any Sun name, trademark or logo. Licensee acknowledges that Sun owns the Java trademark and all Java-related trademarks, logos and icons including the Coffee Cup and Duke ("Java Marks") and agrees to: (i) comply with the Java Trademark Guidelines at http://java.sun.com/trademarks.html; (ii) not do anything harmful to or inconsistent with Sun's rights in the Java Marks; and (iii) assist Sun in protecting those rights, including assigning to Sun any rights acquired by Licensee in any Java Mark.

8. TERMINATION. This Agreement is effective until terminated. You may terminate this Agreement at any time by destroying all copies of Sun Software. This Agreement will terminate immediately without notice from Sun if you fail to comply with any provision of this Agreement. Upon Termination, you must destroy all copies of Sun Software.

9. GOVERNING LAW. Any action related to the Sun Software will be governed by California law and controlling U.S. federal law. No choice of law rules of any jurisdiction will apply.

10. SEVERABILITY. If any provision of this Agreement is held to be unenforceable, This Agreement will remain in effect with the provision omitted, unless omission would frustrate the intent of the parties, in which case this Agreement will immediately terminate.

11. INTEGRATION. This Agreement is the entire agreement between you and Sun relating to its subject matter. It supersedes all prior or contemporaneous oral or written communications, proposals, representations and warranties and prevails over any conflicting or additional terms of any quote, order, acknowledgment, or other communication between the parties relating to its subject matter during the term of this Agreement. No modification of this Agreement will be binding, unless in writing and signed by an authorized representative of each party.

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